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Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Folgeinspektionen durchzuführen, um die Behebung der Mängel zu überprüfen.
Die Mitgliedstaaten sollten eine rasche Behebung der Mängel gewährleisten, die anlässlich der Kommissionsinspektionen festgestellt werden.
Nach Eingang der Antwort der zuständigen Behörde und gegebenenfalls weiterer Erläuterungen kann die Kommission eine Folgeinspektion durchführen.
Die Kommission sollte bei begründeten Bedenken auf Grundlage der Ergebnisse von Berichten über die Funktionsweise der nationalen Inspektionen Kontrollen der…
Um die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 durch die Mitgliedstaaten zu überwachen, sollte die Kommission Inspektionen vornehmen. Inspektionen unter…
Um die Anwendung dieser Verordnung durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und um Empfehlungen zur Verbesserung der Luftsicherheit aussprechen zu können, sollte…
Die Kommission sollte in regelmäßigen Zeitabständen das Funktionieren der Vorschriften für die ihr übertragenen Durchführungsbefugnisse bewerten, um es dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.