Erwägungsgrund 2 32010R0772
Aufgrund der bei der Durchführung dieser Fördermaßnahmen gewonnen Erfahrungen ist vorzusehen, dass sie in Anbetracht der Besonderheit der Absatzförderungs- und Informationsmaßnahmen in Drittländern, die zum Beispiel längere Verwaltungsformalitäten auf Mitgliedstaats- und Drittlandsebene erfordern, um höchstens zwei Jahre verlängert werden.