Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Antrag Finnlands auf Eintragung der Bezeichnung „Lapin Poron kuivaliha“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und unter Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Finnlands auf Eintragung der Bezeichnung…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Holsteiner Karpfen“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in…
Im Rahmen dieser Einigung bleiben die gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 veröffentlichten Angaben unverändert. Die Bezeichnung „Lapin…
Der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Fagiolo Cannellino di Atina“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006…
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Farine de Petit Épeautre de Haute Provence“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung…
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Porc de Franche-Comté“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.