Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Finnlands auf Eintragung der Bezeichnung „Lapin Poron liha“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht .
Der Antrag Finnlands auf Eintragung der Bezeichnung „Lapin Poron kuivaliha“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und unter Anwendung von Artikel 17…
Im Rahmen dieser Einigung bleiben die gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 veröffentlichten Angaben unverändert. Die Bezeichnung „Lapin…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Holsteiner Karpfen“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in…
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Banon“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in Anwendung des…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag Frankreichs auf Eintragung…
Der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Insalata di Lusia“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.