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Die Probenahmepläne für andere Lebensmittelsicherheitskriterien in Bezug auf Salmonella sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 festgelegt. Sie haben sich als praktisch für die Verwendung durch Lebensmittelunternehmen erwiesen und sind daher auch für die Probenahme bei frischem Geflügelfleisch geeignet.
Im Interesse der Kohärenz der Unionsvorschriften sollten die in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 genannten spezifischen Anforderungen für…
Für frisches Geflügelfleisch sollte mit den detaillierten Vorschriften für das Salmonella-Kriterium hinreichend gewährleistet werden, dass das Geflügelfleisch…
In der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1086/2011 der Kommission , werden ausführliche Regeln für ein…
Anhang I Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 enthält die Lebensmittelsicherheitskriterien, die bestimmte Lebensmittelkategorien erfüllen müssen; dazu…
1. Die mikrobiologische Untersuchung der gemäß den Artikeln 1 bis 4 entnommenen Proben auf Salmonellen ist anhand folgender, in den genannten Dokumenten…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 sind spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der in Anhang I derselben Verordnung aufgeführten Zoonosen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.