Erwägungsgrund 1 32011R1086
Die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 soll gewährleisten, dass angemessene und wirksame Maßnahmen zur Feststellung und Bekämpfung von Salmonella und anderen Zoonoseerregern auf allen relevanten Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen getroffen werden, um die Prävalenz dieser Erreger und das von ihnen ausgehende Risiko für die öffentliche Gesundheit zu senken. In der genannten Verordnung ist unter anderem die Festlegung von Zielen für die Senkung der Prävalenz bestimmter Zoonosen in Tierpopulationen und von Vorschriften für den Handel innerhalb der Union mit bestimmten Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie für deren Einfuhr aus Drittländern vorgesehen.