Erwägungsgrund 5 32011R0011
Zusätzlich zu den vorgenannten Änderungen muss die Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 zur Änderung oder Aufhebung bestimmter Verordnungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur geändert werden. In den Tabellen in den Anhängen I, II und III sind die Verordnungen aufgeführt, die geändert werden müssen (durch Änderung des KN-Codes, durch Streichen einer Nummer in der Verordnung oder durch Aufheben der Verordnung). Die Verordnung (EWG) Nr. 484/79 der Kommission vom 13. März 1979 wird sowohl in Nummer 1 der Tabelle in dem genannten Anhang I als auch in Nummer 3 des genannten Anhangs III genannt; Nummer 3 der Tabelle im Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 2696/95 vom 21. November 1995 der Kommission wird sowohl in Nummer 79 der Tabelle in dem genannten Anhang I als auch in Nummer 31 des genannten Anhangs II genannt.