Erwägungsgrund 2 32011R1106
Eine Unstimmigkeit zwischen der Formulierung der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 und der Formulierung des Eintrags in deren Anhang IA in Bezug auf Stintdorsch sollten berichtigt werden.
Eine Unstimmigkeit zwischen der Formulierung der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 und der Formulierung des Eintrags in deren Anhang IA in Bezug auf Stintdorsch sollten berichtigt werden.