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Die Behörde gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) als Lebensmittelzusatzstoff ab . In dieser Stellungnahme empfiehlt die Behörde, die ADI von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag auf 0,7 mg/kg Körpergewicht/Tag zu senken. Außerdem ist die Behörde der Ansicht, dass die verfeinerten Expositionsschätzungen (Stufe 3) bei Kindern, die viel davon verzehren, allgemein deutlich über der geänderten ADI von 0,7 mg/kg Körpergewicht/Tag liegen. Es ist daher angebracht, die Verwendungsbedingungen und Verwendungsmengen für Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) zu ändern, um sicherzustellen, dass die von der Behörde empfohlene neue ADI nicht überschritten wird.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der…
Die Behörde gab am 27. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Gelborange S als Lebensmittelzusatzstoff ab . In dieser…
Im September 2009 genehmigte die Behörde wissenschaftliche Gutachten für Gelborange S (E 110) , Chinolingelb (E 104) und Cochenillerot A (E 124) . Ausgehend von…
Für die Gruppe der Polysorbate (E 432-436) hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss in seinem Gutachten vom 8. Juli 1983 eine annehmbare tägliche…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der…
Im Januar 2008 genehmigte die Behörde ein Gutachten zu Lycopin , in dem sie eine zulässige tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) von 0,5 mg/kg KG/Tag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.