Erwägungsgrund 5 32011R1141
Die Kommission hat den wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) aufgefordert, die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Sicherheitsscannern, die mit ionisierenden Strahlen arbeiten, zu bewerten. Unbeschadet der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen und der Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen werden zum jetzigen Zeitpunkt zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger ausschließlich Sicherheitsscanner, die nicht mit ionisierender Strahlung arbeiten, in die Liste der zulässigen Methoden für die Kontrolle von Personen zu Zwecken der Luftsicherheit aufgenommen.