Erwägungsgrund 2 32011R1231
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon müssen die der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 übertragenen Befugnisse an die Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angeglichen werden.