Erwägungsgrund 4 32011R1231
Die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf den Erlass von besonderen Bestimmungen zur Einbeziehung der fakultativen Modulation in die Programmplanung für den ländlichen Raum und die finanzielle Abwicklung der fakultativen Modulation sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren, ausgeübt werden.