Erwägungsgrund 10 32023R2053
Es sollten die Besonderheiten und Bedürfnisse der kleinen und handwerklichen Fischerei berücksichtigt werden. Zusätzlich zu den einschlägigen Bestimmungen der ICCAT-Empfehlung 19-04, mit denen Hindernisse für die Teilnahme kleiner Küstenschiffe an der Fischerei auf Roten Thun beseitigt werden, sollten die Mitgliedstaaten weitere Anstrengungen unternehmen, um eine gerechte und transparente Verteilung der Fangmöglichkeiten zwischen kleinen, handwerklichen und größeren Flotten im Einklang mit ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zu gewährleisten.