Erwägungsgrund 2 32011R0269
Der Rat beschloss am 21. März 2011 mit dem Beschluss 2011/169/GASP, dass die gegen die Republik Guinea verhängten restriktiven Maßnahmen in Anbetracht der politischen Lage und des Berichts der mit der Feststellung der Tatsachen und Umstände der Ereignisse des 28. September 2009 in Guinea beauftragten Internationalen Untersuchungskommission geändert werden sollten.