Erwägungsgrund 4 32011R0269
In Anbetracht der politischen Lage in der Republik Guinea und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses 2010/638/GASP sollte die Befugnis zur Änderung der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 vom Rat ausgeübt werden.