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Im Rahmen der von der Gemeinschaft finanzierten konzertierten Aktion mit dem Titel „Umweltfolgen nicht heimischer, in Aquakulturen gezüchteter Arten“ (IMPASSE) wurde eine neue Arbeitsdefinition des Begriffs „geschlossene Aquakulturanlage“ erarbeitet. Bei Anlagen im Sinne dieser Definition lässt sich das mit nicht heimischen und gebietsfremden Arten verbundene Risiko auf ein tragbares Maß verringern, wenn der Gefahr eines Entweichens von Zuchtorganismen und Nichtzielorganismen während des Transports begegnet wird, und in der aufnehmenden Anlage genau festgelegte Protokolle eingehalten werden. Die Einführung und Umsiedlung für die Verwendung in geschlossenen Aquakulturanlagen sollte nur dann von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.
geschlossene Kreislaufanlage : Aquakulturproduktion in einer geschlossenen Haltungseinrichtung an Land oder auf einem Schiff mit Rezirkulation des Wassers und…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates wurden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem…
Es ist daher erforderlich, die Definition des Begriffs „geschlossene Aquakulturanlagen“ in der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 zu ändern und um besondere Merkmale…
„offene Aquakulturanlage“ eine Anlage, in der die Bewirtschaftung in einem Wassermedium erfolgt, das von den natürlichen Gewässern der Umgebung nicht durch…
jeder Transport von oder zu geschlossenen Aquakulturanlagen unter Bedingungen erfolgt, die ein Entweichen von nicht heimischen Arten oder Nichtzielarten…
Die Gemeinschaft sollte sich daher eine eigene Rahmenregelung an die Hand geben, welche die aquatischen Lebensräume angemessen vor den Risiken schützt, die mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.