Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es sollte berücksichtigt werden, dass für Verbringungen nicht heimischer oder gebietsfremder Arten in geschlossene Aquakulturanlagen, die sicher sind und bei denen die Gefahr, dass Organismen aus der Aquakultur entweichen könnten, sehr gering ist, keine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein sollte.
Für Verbringungen nicht heimischer oder gebietsfremder Arten in geschlossene Aquakulturanlagen ist keine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich,…
Verschiedene nicht heimische Arten werden in bestimmten Gebieten der Gemeinschaft seit langem in der Aquakultur allgemein verwendet. Für die damit verbundenen…
jeder Transport von oder zu geschlossenen Aquakulturanlagen unter Bedingungen erfolgt, die ein Entweichen von nicht heimischen Arten oder Nichtzielarten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 wurden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem Ziel…
Bei routinemäßiger Einführung wird das Einsetzen der Wasserorganismen in Aquakulturanlagen ohne Quarantäne oder Pilotphase gestattet, es sei denn, die…
Es ist wichtig, das Vertrauen der Verbraucher in ökologische/biologische Erzeugnisse zu wahren. Daher sollten Ausnahmen von den Anforderungen an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.