Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Unternehmer verbringen Wassertiere nur dann in einen geschlossenen Aquakulturbetrieb, wenn die betreffenden Tiere folgende Bedingungen erfüllen:
Sie stammen aus einem anderen geschlossenen Aquakulturbetrieb;
sie stellen kein erhebliches Risiko hinsichtlich einer Ausbreitung gelisteter Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d auf gelistete Tierarten im geschlossenen Bestimmungsaquakulturbetrieb dar; dies gilt nicht, wenn die betreffende Verbringung zu wissenschaftlichen Zwecken genehmigt ist.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 in Bezug auf Folgendes delegierte Rechtsakte zu erlassen:
genaue Bestimmungen zur Verbringungen von Tieren aus Aquakultur in geschlossene Aquakulturbetriebe, zusätzlich zu den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels festgelegten Bestimmungen;
spezifische Vorschriften für Verbringungen von Tieren aus Aquakultur in geschlossene Aquakulturbetriebe, in denen durch die geltenden Risikominderungsmaßnahmen sichergestellt wird, dass solche Verbringungen kein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Tiere aus Aquakultur in diesem geschlossenen Aquakulturbetrieb und in den umliegenden Betrieben darstellen.
der an dem Herkunfts- oder Bestimmungsort durchgeführten Behandlungen, Verarbeitungsverfahren und sonstigen besonderen Risikominderungsmaßnahmen.
der am Herkunfts- oder Bestimmungsort durchgeführten Behandlungen, Verarbeitungsverfahren und sonstigen besonderen Risikominderungsmaßnahmen.
solche Verbringungen kein erhebliches Risiko hinsichtlich einer Ausbreitung der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d auf Wassertiere am…
Die Unternehmer verbringen Wassertiere nur dann in einen Aquakulturbetrieb oder für den menschlichen Verzehr oder setzen sie in offenen Gewässern frei, wenn…
Aquakulturbetriebe, in denen Tiere aus Aquakultur im Hinblick auf eine Verbringung aus diesem Betrieb, und zwar entweder lebend oder in Form von Erzeugnissen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.