Erwägungsgrund 46 32011R0305
Zur Gewährleistung einer gleichwertigen und einheitlichen Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sollten die Mitgliedstaaten eine wirksame Marktüberwachung betreiben. Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bietet die Grundlagen für das Funktionieren einer solchen Marktüberwachung, insbesondere für Programme, Finanzierung und Sanktionen.