Art. 41 Abs. 6 32024R3110VERORDNUNG (EU) 2024/3110 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Organisation Technischer Bewertungsstellen können Finanzhilfen der Union zur Durchführung der in Absatz 2 genannten Aufgaben gewährt werden. Die Kommission…
Art. 4 Abs. 2 32023R2418VERORDNUNG (EU) 2023/2418 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 über die Einrichtung eines Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA)
Die in Absatz 1 genannte Finanzausstattung darf für technische und administrative Hilfe bei der Durchführung des Instruments eingesetzt werden, darunter für die…
Art. 14 Abs. 2 32025R2458VERORDNUNG (EU) 2025/2458 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Höhe des Finanzbeitrags der Union gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln im Einklang mit den Vorschriften des…
Art. 27 Abs. 1 32014R0223VERORDNUNG (EU) Nr. 223/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
Auf Initiative oder im Namen der Kommission und bis zu einer Obergrenze von 0,35 % der jährlichen Fondsmittel können zur Durchführung dieser Verordnung…
Art. 23 Abs. 1 32014R0516Auf Initiative der Kommission und/oder im Namen der Kommission können aus diesem Fonds jährlich bis zu 2,5 Mio. EUR für technische Hilfe gemäß Artikel 9 der…