Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates vom 31. März 2011 mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind
Das Europäische Parlament hat sich nicht gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen ausgesprochen —
Erwägungsgrund 8 32011R0333
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