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Werden Eiprodukte unter dem HS-Code 04.07 aus einem Gebiet, dass tierseuchenrechtlichen Einschränkungen unterliegt, in die Union eingeführt, müssen diese Produkte zuvor einer angemessenen Behandlung zur Inaktivierung von Krankheitserregern unterzogen worden sein. Hierzu sollten bestimmte Behandlungsverfahren für Eiprodukte, wie sie im Gesundheitskodex für Landtiere (Terrestrial Animal Health Code) der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) empfohlen werden, berücksichtigt und in die Tiergesundheitsbescheinigung in Teil II der Muster-Veterinärbescheinigung für Eiprodukte aufgenommen werden.
Die Begriffsbestimmung für Eier in Anhang I Nummer 5.1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit…
Imkerei-Nebenprodukte, die in Verkehr gebracht werden sollen, sollten frei von den in der Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die…
Die tierseuchenrechtlichen Anforderungen, die für Samen, Eizellen und Embryonen von nicht in den Absätzen 2 und 3 genannten Tierarten gelten, und das Muster der…
Gemäß Kapitel II der Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist die Verbringung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte von Tieren empfänglicher Arten aus Betrieben,…
Angesichts des Risikos, das mit Salmonellen infizierte Eier für die öffentliche Gesundheit darstellen, sollten Regeln für die Kennzeichnung von Eiern festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.