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Der Beratende Ausschuss legt seine Arbeitsmethoden in einer Geschäftsordnung fest, die in Kraft tritt, wenn der Rat sie nach Stellungnahme der Kommission genehmigt hat. Die vom Beratenden Ausschuss eventuell beschlossenen Änderungen treten nach dem gleichen Verfahren in Kraft. ABSCHNITT 2 Der Fachausschuss KAPITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland einigt sich mit den zuständigen Behörden der anderen betroffenen Mitgliedstaaten über eine…
Jeder Ausschuss erstellt einen Vorschlag für seine Geschäftsordnung, der vom Verwaltungsrat innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Ernennung der Ausschüsse…
Folgender Artikel 11a wird eingefügt: Der Ausschuss beschließt eine Geschäftsordnung, in der die praktischen Modalitäten seiner Tätigkeit geregelt sind,…
Das Beratungsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung, die veröffentlicht wird.
Artikel 35 erhält folgende Fassung: „Artikel 35 Die am 8. November 1968 geltende Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses wird weiter angewandt.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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