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Der Beratende Ausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind.
Die Stellungnahmen sind mit Gründen zu versehen; sie werden mit der absoluten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen beschlossen; ihnen ist eine Darstellung der Auffassungen der Minderheit beizufügen, wenn diese es beantragt.
Die Zahl der Mitglieder, deren Anwesenheit erforderlich ist, damit die Kommission in ihren ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen gültige Beschlüsse…
Der Beratende Ausschuss gibt seine Stellungnahme mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder ab. Kommt keine Mehrheit zustande, so entscheidet die Stimme des…
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Stellungnahmen können mit der Mehrheit seiner anwesenden oder vertretenen…
Der Ausschuss nimmt nur dann Stellungnahmen an, wenn mindestens drei Mitglieder, einschließlich des Vorsitzes, teilnehmen. Der Ausschuss bemüht sich,…
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Beirat beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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