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Der Vorsitz kann Personen oder Vertreter von Einrichtungen, die über umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet der Beschäftigung und dem Gebiet der Zu- und Abwanderung von Arbeitnehmern verfügen, als Beobachter oder Sachverständige zu den Sitzungen einladen. Er kann Fachberater hinzuziehen. Die mit der Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Arbeitsbehörde nimmt als Beobachterin an den Sitzungen des Beratenden Ausschusses teil und stellt bei Bedarf technischen Input und technisches Fachwissen bereit.
Gegebenenfalls kann der Vorsitz Vertreter der Industrie, insbesondere von KMU, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Gewerkschaften, lokaler oder…
In Artikel 26 wird folgender Absatz angefügt: „Die mit der Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische…
Der Vertreter der Kommission kann Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkenntnis zu einem auf der Tagesordnung stehenden Thema einladen, an den Arbeiten…
Der Vertreter der Kommission kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Sachverständige oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der…
Der Vorsitzende kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der Tagesordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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