Erwägungsgrund 11 32011R0494
Es sollte eine Ausnahmeregelung für aus PVC-Abfall hergestellte und als „Recycling-PVC“ bezeichnete Gemische gewährt werden, damit sie für die Verwendung in bestimmten Bauprodukten in Verkehr gebracht werden dürfen.
Es sollte eine Ausnahmeregelung für aus PVC-Abfall hergestellte und als „Recycling-PVC“ bezeichnete Gemische gewährt werden, damit sie für die Verwendung in bestimmten Bauprodukten in Verkehr gebracht werden dürfen.