Erwägungsgrund 14 32011R0494
Aufgrund des Verbots von Cadmium in Neu-PVC ist vorgesehen, dass der Cadmiumgehalt von Bauprodukten, die aus Recycling-PVC hergestellt werden, schrittweise reduziert wird. Aus diesem Grund sollte der Grenzwert von Cadmium entsprechend überprüft werden, und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sollte gemäß Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in die Überprüfung der Beschränkung eingebunden werden.