Erwägungsgrund 4 32011R0494
Seit dem 31. Dezember 1992 ist Cadmium nach der Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen als Farbstoff in einer Reihe von Polymeren sowie Anstrichfarben und Lacken, als Stabilisierungsmittel in Polyvinylchlorid (PVC) für eine Reihe von Anwendungen und zur Cadmium-Oberflächenbehandlung (Cadmierung) für eine Reihe von Anwendungen verboten. Die Richtlinie 76/769/EWG wurde aufgehoben und mit Wirkung vom 1. Juni 2009 durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ersetzt.