Erwägungsgrund 13 32011R0494
Diese Verordnung sollte sechs Monate nach dem Inkrafttreten anwendbar werden, damit die Akteure für die Einhaltung ihrer Bestimmungen sorgen können.
Diese Verordnung sollte sechs Monate nach dem Inkrafttreten anwendbar werden, damit die Akteure für die Einhaltung ihrer Bestimmungen sorgen können.