Erwägungsgrund 13 32011R0517
Im Einklang mit der Entscheidung 2009/470/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich sind nationale Bekämpfungsprogramme betreffend die Verwirklichung des Ziels für 2011 bei Herden erwachsener Legehennen der Spezies Gallus gallus zur Kofinanzierung durch die Europäische Union eingereicht worden. Diese auf der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006 basierenden Programme wurden gemäß dem Beschluss 2010/712/EU der Kommission vom 23. November 2010 zur Genehmigung der von den Mitgliedstaaten für 2011 und die Folgejahre vorgelegten nationalen Jahres- und Mehrjahresprogramme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung bestimmter Tierseuchen und Zoonosen sowie der finanziellen Beteiligung der Union genehmigt.