Erwägungsgrund 2 32011R0517
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 werden Ziele zur Senkung der Prävalenz der in ihrem Anhang I aufgeführten Zoonosen und Zoonoseerreger festgelegt, die in den dort genannten Tierpopulationen auftreten, wobei bestimmte Anforderungen zu berücksichtigen sind. Von Bedeutung ist eine solche Senkung in Anbetracht der strengen Maßnahmen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 bei infizierten Herden anzuwenden sind. So dürfen Eier von Hennen aus Herden mit unbekanntem Salmonella-Status, die infiziert sind oder bei denen Verdacht auf Infizierung besteht, nur dann für den menschlichen Verzehr verwendet werden, wenn sie in einer Weise behandelt wurden, die gewährleistet, dass sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften über Lebensmittelhygiene frei von gesundheitsrelevanten Salmonella-Serotypen sind.