Erwägungsgrund 2 32011R0524
Im Rahmen eines Verfahrens gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Pymetrozin für die Anwendung auf Spinat, Portulak und Mangold wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung der derzeitigen Rückstandshöchstgehalte gestellt.