Erwägungsgrund 8 32011R0524
Für Biphenyl empfahl die Behörde, nur die Rückstandshöchstgehalte zu erhöhen, für die anhand von Daten eine Notwendigkeit nachgewiesen wurde. Außerdem sei es möglicherweise aufgrund analytischer Probleme in einigen Fällen nicht möglich, den geltenden Rückstandshöchstgehalt durchzusetzen; sie schlug deshalb vor, dass die untere analytische Bestimmungsgrenze für diese Kulturen angehoben werden könnte. Dies wurde durch Angaben des EU-Referenzlabors bestätigt.