Erwägungsgrund 20 32011R0057
Auf der dritten internationalen Konferenz zur Gründung einer Regionalen Fischereiorganisation (RFO) für das Hochseegebiet des Südpazifiks (SPFO) im Mai 2007 haben die Teilnehmer bis zur Gründung dieser SPFO anzuwendende vorläufige Maßnahmen zur Regulierung der pelagischen Fischerei und der Grundfischerei in diesem Gebiet, darunter auch Fangmöglichkeiten, festgelegt. Diese vorläufigen Maßnahmen wurden anlässlich der achten internationalen Konsultationen zur Gründung der SPFO im November 2009 überarbeitet und es ist zu erwarten, dass sie auf der zweiten Vorbereitungskonferenz zur Einsetzung der SPFO-Kommission im Januar 2011 erneut überprüft werden. Nach dem Einvernehmen der Teilnehmer handelt es sich bei diesen vorläufigen Maßnahmen um freiwillige und nach internationalem Recht nicht bindende Maßnahmen. Dennoch ist es angesichts der entsprechenden Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über gebietsübergreifende Fischbestände ratsam, diese Maßnahmen in das Unionsrecht aufzunehmen.