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Anhang IIB der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 enthält Fischereiaufwandsbeschränkungen zur Wiederauffüllung bestimmter Seehecht- und der Kaisergranatbestände in den ICES-Gebieten VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cádiz. Eine besondere Bedingung im Rahmen dieser Aufwandsbeschränkungen und die Konsequenzen der Zuteilung einer unbegrenzten Zahl von Tagen für Anlandungen im Bewirtschaftungszeitraum 2011müssen klarer formuliert werden.
Anhang IIB für die Wiederauffüllung der südlichen Seehecht- und der Kaisergranatbestände in den ICES-Divisionen VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cadiz;
Vom 1. Februar 2011 bis zum 31. Januar 2012 gelten die Aufwandsbeschränkungen gemäß a) Anhang IIA für die Bewirtschaftung bestimmter Bestände im Kattegatt, im…
Vom 1. Februar 2010 bis zum 31. Januar 2011 gelten die Aufwandsbeschränkungen gemäß a) Anhang IIA für die Bewirtschaftung bestimmter Bestände im Kattegat, im…
Vom 1. Februar 2009 bis zum 31. Januar 2010 gelten die Aufwandsbeschränkungen und begleitenden Bedingungen gemäß a) Anhang IIA für die Bewirtschaftung…
Vom 1. Februar 2012 bis zum 31. Januar 2013 gelten die Aufwandsbeschränkungen gemäß a) Anhang IIA für die Bewirtschaftung der Kabeljaubestände im Kattegat, den…
Vom 1. Februar 2006 bis zum 31. Januar 2007 gelten die Aufwandsbeschränkungen und begleitenden Bedingungen gemäß — Anhang IIa für die Bewirtschaftung bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.