Erwägungsgrund 3 32011R0716
Mit der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 des Rates sind die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände 2011 unter Ausschluss der Sardellenbestände im Golf von Biscaya festgesetzt worden.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 des Rates sind die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände 2011 unter Ausschluss der Sardellenbestände im Golf von Biscaya festgesetzt worden.