Erwägungsgrund 8 32011R0716
Da die Fangsaison 2011/2012 jetzt beginnt, sollte diese Verordnung für die Zwecke der jährlichen Meldung der Fangmengen sofort in Kraft treten und ab dem 1. Juli 2011 gelten —
Da die Fangsaison 2011/2012 jetzt beginnt, sollte diese Verordnung für die Zwecke der jährlichen Meldung der Fangmengen sofort in Kraft treten und ab dem 1. Juli 2011 gelten —