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Auf der Visummarke sollte darüber hinaus ein weiterer spezieller Code angebracht werden, der die Fälle kenntlich macht, in denen der Visuminhaber zwar im VIS gespeichert ist, nicht aber seine Fingerabdrücke, weil die Erfassung der Fingerabdrücke in der betreffenden Region noch nicht zwingend war. Das Vorhandensein eines solchen Codes lässt die Verpflichtung der Abfrage des VIS anhand der Nummer der Visummarke in Kombination mit einer Verifizierung der Fingerabdrücke des Visuminhabers nach Ablauf von drei Jahren ab Inbetriebnahme des Systems in der ersten Region unberührt.
Wurden von einem Antragsteller Fingerabdrücke im Rahmen eines früheren Antrags abgenommen, so werden diese in den Folgeantrag kopiert, sofern sie weniger als 59…
in Fällen, in denen die Identität eines Visuminhabers anhand der Fingerabdrücke verifiziert wird, die Identität eines Visuminhabers im Einklang mit Artikel 23…
Gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe aa der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex…
In Regionen, in denen die Erhebung und Übermittlung von Visadaten an das VIS aufgrund einer Kommissionsentscheidung oder eines Kommissionsbeschlusses bereits…
Um die Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern, sollte auf der Visummarke zusätzlich ein spezieller Code angebracht werden, der anzeigt, dass der…
Um das Visumantragsverfahren für Folgeanträge zu vereinfachen, sollte es in einem Zeitraum von 59 Monaten möglich sein, die Fingerabdrücke aus dem Ersteintrag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.