Erwägungsgrund 1 32011R0977
Gemäß Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) wird das VIS Region für Region in der Reihenfolge eingeführt, die die Kommission in nach dem Ausschussverfahren angenommenen Beschlüssen bestimmt.