Erwägungsgrund 1 32012R1011
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und zur Überwachung der Finanzmärkte und der Finanzaktivitäten innerhalb des Euro-Währungsgebiets muss die Europäische Zentralbank (EZB) mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken (NZBen) qualitativ hochwertige statistische Daten auf der Basis von Einzelwertpapiermeldungen über von institutionellen Sektoren des Euro-Währungsgebiets gehaltene Wertpapiere und von Gebietsansässigen des Euro-Währungsgebiets begebene und von institutionellen Sektoren außerhalb des Euro-Währungsgebiets gehaltene Wertpapiere einholen.