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Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieser Verordnung einzuführen. Durch diese Änderungen darf jedoch weder der zugrunde liegende konzeptionelle Rahmen verändert noch der Berichtsaufwand für Berichtspflichtige in Mitgliedstaaten erhöht werden. Dieses Verfahren muss die Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB ermöglichen.
Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieser Verordnung zu entwickeln. Diese dürfen jedoch weder…
Es ist erforderlich, ein Verfahren zu entwickeln, mit dessen Hilfe technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung effizient vorgenommen werden können,…
Unter Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB kann das Direktorium der EZB technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 91/675/EWG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die…
Unter Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB kann das Direktorium der EZB technische Änderungen der Anhänge dieser Verordnung…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 2001/83/EG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.