Erwägungsgrund 14 32020D0969
Aus diesen Gründen kann es erforderlich sein, dass die Kommission die in Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben c, g und h der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Gründe für Beschränkungen auf Datenverarbeitungsvorgänge anwendet, die im Rahmen der Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- oder Beratungsaufgaben des DSB nach Artikel 45 der genannten Verordnung durchgeführt werden.