Erwägungsgrund 18 32012R1024
Die Nutzung des IMI für die technische Unterstützung des SOLVIT-Netzes sollte den informellen Charakter des SOLVIT-Verfahrens nicht beeinträchtigen, das auf einer freiwilligen Verpflichtung der Mitgliedstaaten im Einklang mit der Empfehlung der Kommission vom 7. Dezember 2001 über Grundsätze zur Nutzung von „SOLVIT“, dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt („SOLVIT-Empfehlung“), beruht. Damit das SOLVIT-Netz auf der Grundlage der bestehenden Arbeitsregelung weiter funktionieren kann, können eine oder mehrere Aufgaben des nationalen IMI-Koordinators an SOLVIT-Zentren innerhalb ihres eigenen Aufgabenbereichs übertragen werden, so dass sie unabhängig vom nationalen IMI-Koordinator funktionieren können. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen im Rahmen der SOLVIT-Verfahren sollten — unbeschadet des nicht verbindlichen Charakters der SOLVIT-Empfehlung — sämtliche in dieser Verordnung dargelegten Sicherheiten gelten.