Erwägungsgrund 2 32012R1047
Nach Anhörung der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen (insbesondere von Lebensmittelunternehmern und Verbraucherverbänden) wurde es als notwendig erachtet, neue nährwertbezogene Angaben in die Liste der zulässigen nährwertbezogenen Angaben aufzunehmen und die Verwendungsbedingungen für bereits mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassene Angaben zu ändern.