Erwägungsgrund 6 32012R1047
Derzeit ist die Angabe einer Verminderung des Zuckeranteils sogar dann zulässig, wenn Zucker durch Fett ersetzt wird, was dazu führt, dass das reformulierte Produkt energiereicher ist als das alte. Daher sollte die Angabe, dass weniger Zucker enthalten ist, nur dann zulässig sein, wenn die Reformulierung nicht zu einem erhöhten Brennwert führt. Strengere Bedingungen, die eine Verringerung des Brennwerts verlangen würden, könnten lediglich von einer sehr geringen Anzahl von Produkten erfüllt werden, so dass die Angabe nur bei sehr wenigen Produkten Verwendung finden könnte.