Erwägungsgrund 4 32012R1047
Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 2. Februar 2012 zum Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 in Bezug auf die Liste der nährwertbezogenen Angaben die Auffassung vertreten, dass eine neue nährwertbezogene Angabe, die den Hinweis auf weniger umfangreiche Verringerungen erlaube, als sie für die Angabe „leicht“ erlaubt sind, dem Zweck und Inhalt dieser Verordnung zuwiderlaufen würde.