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Die Befugnisse der ESMA gemäß dieser Verordnung, in Ausnahmesituationen Leerverkäufe und andere verwandte Tätigkeiten zu beschränken, stehen in Einklang mit Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010. Diese Befugnisse sollten die Befugnisse der ESMA in Ausnahmesituationen nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 nicht berühren. Insbesondere sollte die ESMA befugt sein, einzelne Beschlüsse zu erlassen, mit denen die zuständigen Behörden verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, oder einzelne Beschlüsse, die an Finanzmarktbeteiligte im Sinne von Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 gerichtet sind.
Gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 ergreift die ESMA vorbehaltlich des Absatzes 2 folgende Maßnahmen: Eine Maßnahme kann auf bestimmte…
die Maßnahme erforderlich ist, um der Bedrohung zu begegnen, und die Effizienz der Finanzmärkte im Vergleich zum Nutzen der Maßnahme nicht unverhältnismäßig…
Im Falle einer Ausnahmesituation im Zusammenhang mit öffentlichen Schuldtiteln oder Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel finden Artikel 18 und 38…
Sind alle Voraussetzungen des Absatzes 5 eingehalten, so kann die ESMA gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 die zuständige(n) Behörde(n)…
Die in Absatz 1 genannte Maßnahme gilt in Situationen oder vorbehaltlich von Ausnahmen, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden. Ausnahmen können…
Auch wenn die zuständigen Behörden oftmals am besten in der Lage sind, ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen zu überwachen und rasch darauf zu reagieren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.