Erwägungsgrund 20 32012R0236
In Bezug auf ungedeckte Leerverkäufe öffentlicher Schuldtitel könnte der Umstand, dass der Leerverkauf durch einen am selben Tag erfolgenden Kauf des öffentlichen Schuldtitels gedeckt wird, als ein Beispiel dafür betrachtet werden, dass berechtigterweise erwartet werden kann, dass das Geschäft bei Fälligkeit abgewickelt werden kann.