Erwägungsgrund 23 32012R0236
Darüber hinaus sollten Vorschriften, die auf zentrale Gegenparteien im Zusammenhang mit Eindeckungsverfahren und Zahlungen bei gescheiterten Abwicklungen von Transaktionen mit Aktien Anwendung finden, vorgesehen werden. Mit den Vorschriften für das Eindeckungsverfahren und Spätabwicklungen sollen grundlegende Standards für die Abwicklungsdisziplin gesetzt werden. Die Eindeckungs- und Sanktionsvorschriften sollten so flexibel sein, dass die zentrale Gegenpartei, die für die Einrichtung der betreffenden Verfahren verantwortlich ist, einen anderen Marktteilnehmer damit betrauen kann, abwicklungstechnisch die Eindeckung vorzunehmen oder die Strafzahlung zu verhängen. Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte ist es jedoch von wesentlicher Bedeutung, weiterreichende Aspekte der Abwicklungsdisziplin im Rahmen eines horizontalen Gesetzgebungsvorschlags zu behandeln.