Erwägungsgrund 1 32012R0377
Der Beschluss 2012/237/GASP sieht die Einführung von restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen vor, die einen friedlichen politischen Prozess in der Republik Guinea-Bissau verhindern oder blockieren wollen oder die Stabilität des Landes untergraben. Dies betrifft insbesondere die Anführer des Putschversuchs vom 1. April 2010 und dem Staatsstreich vom 12. April 2012, die nach wie vor die Rechtstaatlichkeit und das Primat der Zivilgewalt zu untergraben suchen. Zu den restriktiven Maßnahmen zählen das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der im Anhang jenes Beschlusses aufgelisteten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen.